| Wesen und Bildungsauftrag der Fachakademie
Der Besuch der Fachakademie für Hauswirtschaft soll die Befähigung vermitteln, leitende Aufgaben in Dienstleistungs-
einrichtungen zu übernehmen. Bei erfolgreichem Abschluss der Ausbildung wird die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte(r) hauswirtschaftliche(r) Betriebsleiter(in)“
verliehen. Der erfolgreiche Besuch der Fachakademie für Hauswirtschaft und des anschließenden Berufspraktikums enden mit einer Abschlussprüfung (1. und 2. Prüfungsabschnitt) nach
§ 30 Abs. 2 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes (Ausbildereignung).
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte aus unserer Broschüre!
> Broschüre zum Download


